Anhörung zum Limmatsteg Chlosterschür geht bis 19. April

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Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat laut Medienmitteilungden Berichtzum Verpflichtungskredit für den Bau des Limmatstegs Chlosterschür freigegeben. Das Projekt einer 123 Meter langen Brücke für den Velo- und Fussverkehr über die Limmat zwischen Neuenhof und Würenlos liegt seit dem 19. Januar und noch bis 19. April in der öffentlichen Anhörung auf. Für den Bau ist ein Verpflichtungskredit von 9,47 Millionen Franken vorgesehen.

Nach der Anhörung erfolgen die Botschaft an den Grossen Rat, die öffentliche Auflage des Bauprojekts und voraussichtlich im Herbst 2024 der Kreditbeschluss durch den Grossen Rat. Geplanter Baubeginn ist im September 2025, heisst es zum Verfahren. Beim Bund wurde eine Mitfinanzierung für das Projekt im Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation, beantragt. Voraussetzung für die Mitfinanzierung durch den Bund ist ein Baubeginn vor dem 31. Dezember 2025.

Mit dem Limmatsteg Chlosterschür werde die Fussgänger- und Velorouten-Verbindung zwischen der Bahnunterführung in Neuenhof und dem Gartenparkplatz im Gebiet Chlosterschür in Würenlos erstellt, heisst es in der Mitteilung des Kantons. 2020 hatte  das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) dafür einen Projektwettbewerb durchgeführt. Der Grosse Rat hat im Mai 2021 mit der Anpassung des Richtplans die örtliche Festlegung für den Velosteg Sulperg-Rüsler über die Limmat als Ergänzung des kantonalen Radroutennetzes gemäss Richtplankapitel M 4.1 beschlossen.

Der Limmatsteg liegt im Auenschutzpark des Kantons Aargau. Wegen der Asymmetrie der Ufer wurde ein Tragwerkskonzept von 123 Metern Länge entwickelt. Das Bauprojekt sei optimal in die Landschaft eingegliedert und das Risiko einer möglichen Umweltverschmutzung wurde minimiert, heisst es vom Kanton. ce/gba 

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