ARYZTA führt Aktienzusammenlegung durch

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(CONNECT) Backwarenhersteller ARYZTA hat laut einer Medienmitteilung von der Generalversammlung grünes Licht für die Umwandlung seiner Aktien bekommen. Die Aktionäre genehmigten die vom Verwaltungsrat beantragte Aktienzusammenlegung im Verhältnis 40:1. Infolge der Aktion werden 40 alte Namenaktien mit einem Nennwert von je 0,02 Franken in eine neue Namenaktie mit einem Nennwert von 0,80 Franken zusammengelegt.

Zur Umsetzung der Aktienzusammenlegung genehmigte die Generalversammlung von ARYZTA die vorgeschlagene ordentliche Kapitalerhöhung von aktuell 19‘862‘114,54 auf 19‘862‘115,20 Franken unter Ausschluss des Bezugsrechts, heisst es weiter. Genehmigt wurde auch die für die Aktienzusammenlegung erforderliche Statutenänderung.

Die Aktienzusammenlegung kann für einzelne Aktionäre zu Bruchteilen von neuen Namenaktien führen. Dies ist laut der Mitteilung der Fall, wenn Aktionäre am 5. Mai nach Handelsschluss eine Anzahl ARYZTA-Aktien halten, die nicht durch 40 oder ein Vielfaches davon teilbar ist. Aktienbestände unter 40 alten Aktien werden abgerundet und in bar abgegolten.

Die Aktienzusammenlegung habe keinen Einfluss auf den Wert der Gesellschaft, heisst es in der Mitteilung. Die Aktionäre werden von ihrer Depotbank über die Durchführung der Aktienzusammenlegung informiert. Die neuen Aktien, die nach der Aktienzusammenlegung ausgegeben werden, erhalten eine neue internationale Wertpapierkennnummer (ISIN). Die Aktien vor und nach Zusammenlegung können ohne Unterbrechung an der SIX Swiss Exchange gehandelt werden, heisst es weiter.

Aktionärinnen und Aktionäre, die ihr Stimmrecht weiterhin ausüben wollen, werden von ARYZTA aufgefordert, eine erneute Registrierung im Aktienregister des Unternehmens zu veranlassen. ce/gba 

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