(CONNECT) Bei der Stadtverwaltung Baden ist zum 1. Januar 2026 eine neue Weisung für ein nachhaltiges Beschaffungswesen in Kraft getreten. Sie gilt laut einer Mitteilung als kommunaler Erlass und Regelung. Darin wird die Stadtverwaltung angehalten, bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.
Um die Umweltbelastung zu reduzieren, strebt die Stadt eine Vorbildfunktion an. Nach Darstellung von Barbara Finkenbrink, Projektleiterin Klima und Umwelt, trägt die neue Regel zum Schutz der Umwelt sowie zur sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit bei. Ein nachhaltiges Beschaffungswesen soll zudem der Erfüllung des städtischen Netto-Null-Ziels bis 2040 (verwaltungsintern) dienen und die Klima- und Energiecharta (Klima-Bündnis Schweiz) stützen.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass es sich nicht um eine „gänzlich neue Regelung“, sondern um eine verwaltungsübergreifende Aktualisierung handelt, die das bisher bestehende Regelwerk ablöst. Unterstützung erhielt die Stadt bei der Überarbeitung von der Organisation Pusch - Praktischer Umweltschutz. Pusch engagiert sich eigenen Angaben zufolge für die Kreislaufwirtschaft und bringt sich im Verbund mit Schulen, Gemeinden und Unternehmen für Biodiversität im Siedlungsraum, beim Weg zu Netto-Null sowie für einen nachhaltigen Einkauf und Konsum ein.
Weitere finanzielle Unterstützung kam vom Kanton Aargau und dem Netzwerk Ressourceneffizienz Schweiz Reffnet - ein vom Bundesamt für Umwelt geförderter Verein. Reffnet sensibilisiert Eigenangaben zufolge Wirtschaft, Unternehmen und Gemeinden mit Beratungen zum nachhaltigen Umgang mit Ressourcen und fördert den Wissens- und Erfahrungsaustausch. ce/heg