Schlieren will Hilfe so rasch wie möglich auszahlen

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Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 19. März 2020 ein Corona-Hilfspaket verabschiedet. Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden auf rasche und möglichst unbürokratische Weise den Selbständigerwerbenden und Kleinstunternehmen, die durch die aktuelle Situation in eine Notlage geraten, helfend unter die Arme zu greifen.

Damit die Berechtigten in Schlieren diese finanzielle Unterstützung erlangen, müssen sie bis spätestens 17. April 2020 ein Unterstützungsgesuch einreichen. Die eingegangenen Gesuche werden so rasch wie möglich beurteilt. Ziel ist es, schnell zu entscheiden und den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern die notwendige Hilfe zukommen zu lassen. Es wird erwartet, dass die vorgeschossenen Mittel zurückerstattet werden, sobald dies möglich ist.

Die wirtschaftliche Soforthilfe ist vor allem für Kleinst- und Einzelunternehmen in besonderen Notsituationen geplant. Alle anderen, grösseren Unternehmen werden durch das vom Bund geplante Programm unterstützt. pd

Zum Formular: www.schlieren.ch/notfallhilfe 

Übersicht Wirtschaftliche Nothilfe

Hotline der Schlieremer Gewerbe- und Wirtschaftsverbände 
 

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