Gnade vor Recht: Warum eine Serbin trotz Sozialversicherungsbetrug nicht ausgewiesen wird
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, besagt ein Sprichwort. Dieses kommt auch vor dem Bezirksgericht Baden zur Anwendung. Das Gericht spricht eine 52-jährige Serbin des Sozialversicherungsbetrugs schuldig, lässt aber Gnade vor Recht ergehen.