Obergericht muss Massnahmen-Dauer für Zürcher Vergewaltigungs-Brutalo neu prüfen
Das Zürcher Obergericht muss nochmals prüfen, wie lange die für einen Sexualstraftäter angeordnete stationäre therapeutische Massnahme dauern soll. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gutgeheissen, die sich gegen eine verkürzte Massnahmendauer richtete.