Kanalreiniger «manipulierte» auf Autobahn-Rastplatz an seinem Gemächt
Ein 45-jähriger Schweizer musste sich vor dem Dietiker Bezirksgericht wegen Exhibitionismus verantworten. Dass er seinen Penis entblösste, stand nicht zur Diskussion. Doch erfüllte er mit seiner Handlung auch wirklich den Straftatbestand?