Losverfahren bei der Schulzuteilung ist nur ausnahmsweise möglich
Welcher Schule ein Kind zugeteilt wird, dürfen die Behörden nur in Ausnahmefällen per Los entscheiden, hält das Zürcher Verwaltungsgericht fest. Nur wenn sich die Zuteilung nicht mehr objektiv begründen lässt, soll der Zufall entscheiden.