Schiessunfall war laut Zürcher Obergericht vermeidbar
Das Zürcher Obergericht hat einen Mann nach einem Schiessunfall wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt: Dieser hatte zwar nicht selber abgedrückt, doch hatte er die Pistole so gelagert, dass sein Sohn problemlos auf sie zugreifen konnte.