Heilpädagoge erhält nach falschen Sex-Vorwürfen eine Genugtuung von 10'000 Franken
Eine Primarschule im Kanton Zürich hat einen Heilpädagogen sofort freigestellt, als Vorwürfe von sexueller Belästigung aufkamen. Die Freistellung war aber nicht gerechtfertigt: Die Schule hätte die Vorwürfe zuerst «einer Plausibilitätsprüfung» unterziehen müssen, hält das Verwaltungsgericht fest.