71-jähriger Rentner soll wegen Stockhieb ins Gefängnis
Wegen Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand hat sich ein 71-Jähriger am Donnerstag vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten müssen: Er habe mit seinem Gehstock einen Denner-Angestellten aber nur geschubst, nicht auf den Kopf geschlagen, machte er geltend. Ein Urteil steht noch aus.