Bei Verdacht auf Scheinehe: Zivilstandamt muss Verlobte anhören
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandbeamte nur bei offensichtlichem Missbrauch ein Ehevorbereitungsgesuch verweigern kann. Ohne diesen muss trotzdem eine Anhörung stattfinden.