Artur Terekhovs nächster Streich: Nun greift er das Aargauer Polizeigesetz an
Fahrverbots-Kameras, die Autonummern erfassen und automatisch mit einer Datenbank abgleichen, sind im Aargau nicht zulässig. Nun fordern zwei Juristen in einer Beschwerde ans Verwaltungsgericht, dass die umfassende automatische Fahrzeugfahndung der Polizei mit Kameradaten massiv eingeschränkt wird.