Führerausweis kann laut Gericht vorsorglich rasch entzogen werden
Einem Autofahrer kann der Führerausweis vorsorglich weggenommen werden, auch wenn dessen Raserfahrt nicht abschliessend bewiesen ist: Solange ernsthafte Zweifel an dessen Fahreignung bestehen, sei dies rechtens, hält das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich fest.