Autoabschlepper wegen Nötigung zu Freiheitsstrafe von über drei Jahren verurteilt
Das Bülacher Bezirksgericht hat am Dienstag einem früheren Autoabschlepper unter anderem wegen Nötigung und Erpressung eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten aufgebrummt: Der 40-Jährige hatte falsch parkierte Fahrzeuge abtransportiert und diese erst herausgegeben, nachdem die Halter hohe Gebühren bezahlt hatten.