Kanton Zürich muss Anwalt für Parkbussen-Streit bezahlen
Erfolg für einen Zürcher Autofahrer, der sich gegen eine Parkbusse in der Höhe von 40 Franken wehrte: Das Bundesgericht ist in einem Urteil zum Schluss gekommen, dass es in Ordnung sei, für einen solchen Rechtsstreit einen Anwalt einzuschalten.